Reihengrab
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl ist dabei nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden.
Die Kosten für die Belegung eines Reihengrabes sind günstiger als bei einem Wahlgrab.
Ein Reihengrab wird dem Verstorbenen für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Reihengräber gibt es auf jedem Paderborner Friedhof inklusive der Ortsteile.
Reihengrab (nur eine Erdbestattung möglich)
Urnenreihengrab (nur eine Urnenbeisetzung möglich)