Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Wer ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?


Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn.

Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht.

Die Vorsorge bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG

  1. Nachdem Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem von uns erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über uns oder direkt an die Treuhand.
  2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d. h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Ausichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.
    Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt.
    Außerdem stellt die Treuhand sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
  3. Im Todesfall zahlt die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG das Treuevermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an uns zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages aus.
  4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar.